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   VG Berlin, 16.12.2005 - 3 A 766.05   

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https://dejure.org/2005,72244
VG Berlin, 16.12.2005 - 3 A 766.05 (https://dejure.org/2005,72244)
VG Berlin, Entscheidung vom 16.12.2005 - 3 A 766.05 (https://dejure.org/2005,72244)
VG Berlin, Entscheidung vom 16. Dezember 2005 - 3 A 766.05 (https://dejure.org/2005,72244)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Sigmaringen, 29.09.2009 - NC 6 K 1975/09

    Zulassungsbegrenzung für Masterstudiengang

    Der Verlust einer Briefsendung auf dem Postweg ist jedoch als möglicher Fall höherer Gewalt anerkannt (vgl. dazu ausführlich BVerwG, Urteil vom 29.04.2004 - 3 C 27.03 -, NVwZ 2004, 995 - dessen Ausführungen beanspruchen nach wie vor Geltung - Beschluss vom 06.07.2007 - 8 B 51.07 -, Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 19; Beschluss vom 25.11.2002 - 8 B 112.02 -, Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 17; OVG Saarland, Beschluss vom 29.04.2009 - 3 D 453/08 -, LKRZ 2009, 316; VG Berlin, Beschluss vom 16.12.2005 - 3 A 766/05 - Beschluss vom 07.04.2004 - 12 A 1040/03 - BFH, Beschluss vom 30.10.2001 - X B 55/01 -, BFH/NV 2002, 503; FG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2006 - 18 K 218/06 H -, EFG 2007, 732; ).

    Bis dahin konnte und durfte der Antragsteller - aus den vorgelegten Akten ergibt sich nicht, dass sein E-Mail vom 24.07.2009 beantwortet worden wäre - davon ausgehen, dass seine außerkapazitäre Bewerbung bei der Antragsgegnerin vorliegt; eine Wiederholung der Antragstellung durch nochmalige Übersendung des Bewerbungsschreibens durch den Antragsteller war in Anbetracht der bereits erfolgten Übermittlung durch das Gericht danach nicht mehr erforderlich (insoweit unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von der dem VG Berlin, Beschluss vom 16.12.2005 - 3 A 766/05 - vorgelegenen Fallkonstellation).

  • VG Berlin, 17.11.2020 - 12 L 384.20
    Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand scheidet aus, weil es sich bei der Frist in § 2 Abs. 1 Satz 3 BerlHZVO ihrem Wortlaut nach um eine Ausschlussfrist im Sinne von § 32 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG - handelt (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 16. Dezember 2005 - 3 A 766.05 - juris Rn. 2).
  • VG Cottbus, 09.11.2016 - 1 L 428/16

    Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Kapazität

    Der für die Zulassung zu einem Studiengang außerhalb der festgesetzten Kapazität erforderliche Zulassungsantrag (vgl. zum Antragserfordernis: VG Potsdam, Beschlüsse vom 29. Januar 2015 - 9 L 1021/14 -, juris Rn. 10 und vom 30. April 2013 - 9 L 608/12.NC -, juris Rn. 2; VG Berlin, Beschlüsse vom 17. Juni 2016 - 3 L 175.16 -, juris Rn. 14 ff., vom 14. November 2011 - 3 L 929.11 -, juris Rn. 4 und vom 16. Dezember 2005 - 3 A 766.05 -, juris Rn. 1; Zimmerling/Brehm, Hoschulkapazitätsrecht - Band 1, 2011, § 4 Rn. 67) ist auch nicht etwa in dem seitens der Antragstellerin im Rahmen des ordentlichen Bewerbungsverfahrens formularmäßig verwendeten Zulassungsantrag enthalten.
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